Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Auto, dem Velo oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu berücksichtigen. Die Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen festgelegte Voraussetzungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.